Baurecht und Architektenrecht

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Ihr Ansprechpartner für das Bau- und Architektenrecht
 

Rechtsanwalt Bau- & Architektenrecht Gelsenkirchen Rechtsanwalt Bernd Ax

Kontakt
 

 02 09 / 3 86 08 – 11
 

 info@ra-ax.de
 

 Blindestrasse 1
     45894 Gelsenkirchen-Buer

Das private Baurecht betrifft die Rechtsbeziehungen zwischen den an einer Baumaßnahme Beteiligten, namentlich dem Bauherrn, Bauunternehmer und dem Architekten; das Architektenrecht regelt die Rechte und Pflichten des Architekten, namentlich dessen Honoraransprüche (HOAI).

Wir übernehmen gerne die außergerichtliche und / oder gerichtliche Vertretung Ihrer Interessen bei der Durchsetzung von Ansprüchen wegen Baumängeln, bei Streitigkeiten über die Zahlung einer Vergütung oder eines Architektenhonorars sowie weiteren, sich aus Anlass der Ausführung eines Gewerkes ergebenden Meinungsverschiedenheiten.

 
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