Notar

Bernd Ax

Die Abteilung Notariat der Kanzlei mit ihren qualifizierten Notarfachangestellten erreichen Sie während der Bürozeiten und damit

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 Blindestrasse 1
     45894 Gelsenkirchen-Buer

In der Kanzlei waren zunächst Herr Rechtsanwalt Wilhelm Ax in den Jahren 1973 bis zum Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze im Jahre 2003 sowie Herr Rechtsanwalt Norbert Kubbinger in den Jahren 1978 bis 2007 jeweils als Notar tätig, bevor Herr Rechtsanwalt Bernd Ax im Jahre 2006 vom Präsidenten des Oberlandesgerichtes Hamm zum Notar bestellt wurde.

Der Notar ist zur Unabhängigkeit und Unparteilichkeit verpflichtet, ist also neutral. Seine Tätigkeit unterscheidet sich daher grundlegend von der anwaltlichen Vertretung. Der Notar nimmt insbesondere die amtliche Beglaubigung von Unterschriften sowie die Beurkundung von sogenannten Rechtsgeschäften jeglicher Art vor.

Zum weiten Feld der Tätigkeit eines Notars gehören zum Beispiel:
 

Immobilienrecht

  • Grundstückskaufvertrag
  • Bestellung von Grundpfandrechten (Grundschuld, Hypothek)
  • unentgeltliche Übertragung/Schenkung einer Immobilie
  • Grunddienstbarkeit (Wegerecht, Leitungsrecht, Wohnungsrecht, Nießbrauch etc.)
     

Familienrecht

  • Ehevertrag
  • Trennungs- oder Scheidungsfolgenvereinbarung
  • Adoption
     

Erbrecht

  • Testament
  • Erbvertrag
  • Erbauseinandersetzungsvertrag
  • Erbverzicht
  • Erbausschlagung
     

Gesellschafts-, Handels- oder Vereinsrecht

  • Gesellschaftsrechtliche Verträge (z.B. GmbH-Gründung, UG-Gründung)
  • Unternehmensverträge
  • Anmeldungen zum Handelsregister
  • Anmeldungen zum Vereinsregister
     

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung


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